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COVID-19: Verlängerung der vorübergehenden Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen
Die Bundesregierung hat entschieden, der Empfehlung der EU-Kommission zu folgen und zur weiteren Eindämmung von COVID-19 bzw. der weiteren Verbreitung des Corona-Virus die bereits bestehenden Reisebeschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Reisen aus Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland zu verlängern. Die am 8. Mai 2020 von den Staats- und Regierungschefs der EU beschlossenen Einreisebeschränkungen in den Schengen-Bereich wird Deutschland – wie auch andere europäische Staaten – weiter anwenden. Entsprechend der weiterhin gültigen Anordnung des BMI nach Art. 14, 6 Schengener Grenzkodex bleiben ausdrücklich ausgenommen von den Reisebeschränkungen :
- Staatsangehörigen von EU-Staaten und Schengen-assoziierten Staaten sowie deren Familienangehörigen und Staatsangehörigen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie deren Familienangehörigen zur Einreise zum Zwecke der Durchreise in den Heimat-/oder Aufenthaltsstaat soweit es keine alternative Reiseroute gibt
- Drittstaatsangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat und den zuvor genannten Staaten (Aufenthaltstitel oder längerfristiges Visum, z.B. für einen Studienaufenthalt oder zur Arbeitsaufnahme), soweit sie zu dem Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zurückkehren
- Drittstaatsangehörige mit sogenannten „essential functions or needs“, darunter fallen laut Beschluss:
- Gesundheitspersonal und -forscher, Pflegeberufe,
- Grenzgänger, Transportpersonal im Warenverkehr und anderen notwendigen Bereichen,
- Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen, militärisches Personal, humanitäre Helfer soweit in Ausübung ihrer Funktion,
- Transitpassagiere,
- Passagiere, die aufgrund zwingender familiärer Gründe reisen,
- Personen, die internationalen Schutz benötigen, oder aus anderen humanitären Gründen.
Quarantänebestimmungen für Ein- und Rückreisende:
Bund und Länder haben sich auf die Grundzüge einheitlicher Quarantänebestimmungen für Ein- und Rückreisende verständigt. Nähere Informationen (z.B. auch in englischer Sprache), der Mustertext sowie weiterführende Links finden sich auf den Webseiten des Auswärtigen Amts und des BMI; zur konkreten Umsetzung der Maßnahmen in den einzelnen Ländern wird auf die Webseiten der Landes-Gesundheitsministerien verwiesen.