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COVID-19: Verlängerung der vorübergehenden Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen

16.04.2020 - Artikel

Die Bundesregierung hat entschieden, der Empfehlung der EU-Kommission zu folgen und zur weiteren Eindämmung von COVID-19 bzw. der weiteren Verbreitung des Corona-Virus die bereits bestehenden Reisebeschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Reisen aus Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland zu verlängern. Die am 8. Mai 2020 von den Staats- und Regierungschefs der EU beschlossenen Einreisebeschränkungen in den Schengen-Bereich wird Deutschland – wie auch andere europäische Staaten – weiter anwenden. Entsprechend der weiterhin gültigen Anordnung des BMI nach Art. 14, 6 Schengener Grenzkodex bleiben ausdrücklich ausgenommen von den Reisebeschränkungen :

  1. Staatsangehörigen von EU-Staaten und Schengen-assoziierten Staaten sowie deren Familienangehörigen und Staatsangehörigen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie deren Familienangehörigen zur Einreise zum Zwecke der Durchreise in den Heimat-/oder Aufenthaltsstaat soweit es keine alternative Reiseroute gibt
  2. Drittstaatsangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat und den zuvor genannten Staaten (Aufenthaltstitel oder längerfristiges Visum, z.B. für einen Studienaufenthalt oder zur Arbeitsaufnahme), soweit sie zu dem Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zurückkehren
  3. Drittstaatsangehörige mit sogenannten „essential functions or needs“, darunter fallen laut Beschluss: 
  • Gesundheitspersonal und -forscher, Pflegeberufe,
  • Grenzgänger, Transportpersonal im Warenverkehr und anderen notwendigen Bereichen,
  • Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen, militärisches Personal, humanitäre Helfer soweit in Ausübung ihrer Funktion,
  • Transitpassagiere,
  • Passagiere, die aufgrund zwingender familiärer Gründe reisen,
  • Personen, die internationalen Schutz benötigen, oder aus anderen humanitären Gründen.


Quarantänebestimmungen für Ein- und Rückreisende:

Bund und Länder haben sich auf die Grundzüge einheitlicher Quarantänebestimmungen für Ein- und Rückreisende verständigt. Nähere Informationen (z.B. auch in englischer Sprache), der Mustertext sowie weiterführende Links finden sich auf den Webseiten des Auswärtigen Amts und des BMI; zur konkreten Umsetzung der Maßnahmen in den einzelnen Ländern wird auf die Webseiten der Landes-Gesundheitsministerien verwiesen.

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