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Örtlich angestellte Mitarbeiter
Stellenausschreibungen für Arbeitsplätze, die von der Botschaft in eigener Verantwortung durch vor Ort beschäftigtes Personal zu besetzen sind, werden bei Bedarf an dieser Stelle bekanntgegeben.
Mitarbeiter/in der Botschaft sind ein ständiger Wohnsitz in Simbabwe und eine entsprechende Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Das Arbeitsverhältnis unterliegt in diesem Fall den einschlägigen Bestimmungen des simbabwischen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts.