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Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Deutschen Bundestag

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Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Aufgrund der verkürzten Fristen bestehen für Deutsche im Ausland jedoch besondere Herausforderungen. Welche Schritte notwendig sind, erfahren Sie hier.

Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.
Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie

1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland * eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind;

sowie

2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er kann bereits seit Mitte November 2024 gestellt, respektive abgesandt werden. Einem Antrag, der erst am 03. Februar 2025 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung).

Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter sind online auf der Seite der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de) erhältlich. Sie können – sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen sollten - auch bei

- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,

- den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland

angefordert werden.

* Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).

für die Mitbenutzung des amtlichen Kuriers der Botschaft Harare:

Versand der Briefwahlunterlagen von der Wahlbehörde über den Kurierweg nach Simbabwe:

Die Deutsche Botschaft in Harare bietet deutschen Staatangehörigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Simbabwe haben oder sich zum Zeitpunkt der Bundestagswahl am 23.02.2025 in Simbabwe aufhalten, die Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs an für:

1) Übersendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlbehörde sowie

2) Abgabe der Briefwahlunterlagen bei der jeweiligen Auslandsvertretung.

für die Mitbenutzung des amtlichen Kuriers der Botschaft Harare:

Bitte beachten Sie, dass für die Botschaft in Harare andere Fristen / Verfahrensabläufe einschlägig sind. Aufgrund der kurzen Fristen ist eine postalische Weiterleitung an Privatanschriften in Harare nicht möglich.

für die Mitbenutzung des amtlichen Kuriers der Botschaft Harare:

1.) Teilen Sie Ihrem zuständigen Wahlamt die innerdeutsche Postanschrift der Botschaft Harare mit. Nutzen Sie hierfür das beigefügte Beiblatt („An das zuständige Wahlamt – Harare“).

2.) Füllen Sie die beigefügte Haftungsausschlusserklärung vollständig aus und unterschreiben Sie diese. Senden Sie einen Scan der Haftungsausschlusserklärung per E-Mail an: info@hara.auswaertiges-amt.de. Nur so können wir Sie nach Eingang der Briefwahlunterlagen benachrichtigen.

3.) Mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen in der Botschaft Harare rechnen wir frühestens am 13. Februar 2025. Nach Eingang der Unterlagen werden Sie umgehend benachrichtigt. Die späteste Abgabe der ausgefüllten Briefwahlunterlagen bei der Botschaft Harare ist der 14. Februar 2025, 11:00 Uhr. Die Abholung und Abgabe der Briefwahlunterlagen ist nur persönlich bei der Botschaft Harare möglich.

Alle Wahlunterlagen, die bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, bei der Kurierstelle des Auswärtigen Amts eingehen, können noch rechtzeitig innerhalb Deutschlands weitergeleitet werden.

 
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