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Leben und Arbeiten in Simbabwe
Arbeiten in Simbabwe, © Deutsche Botschaft Harare
Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Möglichkeiten zur Niederlassung und Arbeitssuche in Simbabwe ausgesprochen ungünstig.
Derzeit sind die Bedingungen zur Niederlassung und Arbeitssuche in Simbabwe ausgesprochen ungünstig. Es sind zwar immer noch viele nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen sowie diverse kirchliche Organisationen und Orden im Land vertreten, aber das Arbeitsangebot selbst ist denkbar knapp oder nur bei geringer Bezahlung oder auf Ortskräftebasis möglich. Ein Großteil der einheimischen Bevölkerung hat in den vergangenen Krisenjahren den Arbeitsplatz verloren. Vermutlich arbeiten 70-80 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung im informellen Sektor.
Eine Hürde stellt auch die Erlangung einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung („Temporary Employment Permit - TEP“) bei der simbabwischen Ausländerbehörde („Immigration Office“) dar. Es obliegt in der Regel dem Arbeitgeber, das TEP noch vor der Einreise zu beantragen. Durch die simbabwischen Behörden wird dann zunächst geprüft, ob ein lokaler Arbeitnehmer mit vergleichbaren Qualifikationen in Betracht kommt, der bevorzugt zu behandeln wäre. Auch als freiwilliger Helfer ist ein TEP erforderlich. Derzeit werden bereits bei der Beantragung Gebühren in Höhe von 500 US-Dollar fällig.
Falls Sie die Absicht haben, sich aus beruflichen oder familiären Gründen für längere Zeit in Simbabwe aufzuhalten, bieten auch folgende Organisationen auf ihren Homepages Informationen zum Thema Auswandern an:
-Bund der Auslandserwerbstätigen
-Verband binationaler Familien und Partnerschaften
-Informationen von German Trade and Investment zur Wirtschaftslage in Simbabwe
Die aktuellen Einreisebestimmungen für Simbabwe erfragen Sie bitte bei der Botschaft der Republik Simbabwe in Berlin:
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Leitung
Ort
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Öffnungszeiten
Mo.-Do.: 09.00-15.30 Uhr; Fr.: 09.00-15.00 Uhr
Öffnungszeiten Sommer:
Mo.-Do.: 09.00-16.00 Uhr; Fr.: 09.00-15.00 Uhr