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Führungszeugnis

Artikel

Lesen Sie hier, wie Sie ein Führungszeugnis aus Deutschland erhalten können.

Führungszeugnis beantragen

Polizeiliches Führungszeugnis mit ausgeschwärztem Inhalt.
Polizeiliches Führungszeugnis © Auswärtiges Amt

Das Führungszeugnis ist persönlich bei der innerdeutschen Meldebehörde (Bürgerbüro) zu beantragen. Personen, die im Ausland wohnen, erhalten ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundeszentralregister des Bundesamtes für Justiz. Ihre Unterschrift auf dem schriftlichen Antragsformular muss beglaubigt sein.


Bestätigung der Identität und Unterschrift

Für die Bestätigung der Personendaten und der Unterschrift durch die Botschaft Harare fallen Gebühren in Höhe von 34.07 Euro an (Konsularische Bescheinigung mit Vorlage, Ziff. I.5.2.1 AABGebV). Die Gebühr ist zum aktuellen Wechselkurs in USD in bar zu bezahlen. Hierzu müssen Sie persönlich vorsprechen und mitbringen:

  • Ausgefülltes Formular
  • Ihren Reisepass
  • Überweisungsnachweis über EUR 13,- an das Bundesamt für Justiz

Wohin sende ich den Antrag?

Ihren beglaubigten Antrag schicken Sie anschließend per Post selbst direkt an das Bundesamt für Justiz:

Bundesamt für Justiz
- Bundeszentralregister –
Sachgebiet IV21/IR
53094 Bonn
Germany

Eine Übersendung per E-Mail oder Telefax durch Privatpersonen ist nicht zulässig!

Kosten

Unabhängig von der Gebühr für die Bestätigung Ihrer Identität und Unterschrift durch die Auslandsvertretung (konsularische Bescheinigung), erhebt das Bundeszentralregister eine zusätzliche Gebühr für die Ausstellung und Zusendung des Führungszeugnisses, die derzeit 13 EUR beträgt und direkt an das Bundeszentralregister zu überweisen ist.

Online-Beantragung möglich?

Eine Online-Beantragung des Führungszeugnisses ist nur dann möglich, wenn Sie über einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und einer entsprechenden PIN verfügen sowie über ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone.

Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion des Personalausweises finden Sie im Personalausweisportal.

Näheres zur Online-Beantragung des Führungszeugnisses finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz.

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