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Service

Konsularische Notfälle von deutschen Staatsangehörigen in Simbabwe

Unfall

  1. Rufen Sie die Polizei und ggf. den Rettungsdienst, falls ein Mensch zu Schaden gekommen ist.
  2. Rufen Sie ggf. die Mietwagenfirma und Ihre Versicherung an.
  3. Bei weiteren Fragen können Ihnen simbabwische Anwälte weiterhelfen. Kontakte finden Sie z.B. auf der Anwaltsliste.

Schwere Erkrankung/Verletzung

  1. Wenn Sie medizinischen Rat benötigen, finden Sie Kontakte von Ärzten und Ärztinnen verschiedener Fachrichtungen auf unserer Ärzteliste.
  2. Die Botschaft übernimmt keine Krankenhauskosten Deutscher in Simbabwe. Hierfür müssen entsprechende Reisekrankenversicherungen abgeschlossen werden.
  3. Wenn Sie sich in Simbabwe aufhalten, sollten Sie vorab mit Ihrer Versicherung geklärt haben, ob diese eventuelle Behandlungskosten übernimmt. Private Reisekrankenversicherungen übernehmen meistens auch die Kosten einer Behandlung in einem Privatkrankenhaus. Behandlungen in Privatkliniken werden von den deutschen gesetzlichen Kassen in der Regel nicht übernommen, genauso wenig wie evtl. medizinisch erforderliche Evakuierungen. Bitte beachten Sie außerdem, dass eine Behandlung in staatlichen Krankenhäusern auch in Notfällen nicht immer erfolgt und nicht alle staatlichen Krankenhäuser über alle Diagnoseverfahren verfügen.
  4. Bei einer unmittelbar lebensbedrohlichen Erkrankung/Verletzung, die keinerlei zeitlichen Aufschub erlaubt, und Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie bitte innerhalb der Öffnungszeiten die Botschaft telefonisch unter +263 242 308 655/6; und außerhalb der Öffnungszeiten unseren Bereitschaftsdienst unter (+263) 772 568 343.

  1. Bei Verlust: Prüfen Sie noch einmal alle möglichen Aufbewahrungsorte. Oft findet sich der Pass wieder.
  2. Buchen Sie keine Flüge, ohne ein Passersatzdokument der Botschaft in den Händen zu halten. Die Botschaft übernimmt keine Kosten für verpasste Reisen.
  3. Bei Verlust oder Diebstahl: Gehen Sie zur simbabwischen Polizei und erstatten Sie dort eine Verlustanzeige, um ein ausgefülltes und gestempeltes „Lost or Stolen Property“-Formular zu erhalten.
  4. Kontaktieren Sie die Botschaft über das Kontaktformular, um einen Termin zur Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz oder vorläufigen Reisepasses zu erhalten.
  5. Zur Ausstellung eines Reisedokumentes ist der Nachweis der Identität erforderlich. Bloße Kopien und Fotos vom alten Pass sind nicht fälschungssicher. Haben Sie Ihren Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument, mit dem Sie sich ausweisen können? Bitte bringen Sie dieses zum Termin mit. Ansonsten muss eine Identitätsprüfung vorgenommen werden; die Antwortzeit hängt von der Passbehörde Ihres Wohnsitzes ab.
  6. Bringen Sie neben den sonstigen vorzulegenden Unterlagen zwei biometriefähige Fotos mit.
  7. Das Antragsformular für Erwachsene und Kinder können Sie ggf. auch in der Vertretung ausfüllen. Bei Minderjährigen müssen alle Sorgeberechtigten anwesend sein oder eine Originalvollmacht des nicht anwesenden Sorgeberechtigten vorliegen.
  8. Bitte denken Sie daran, dass die Passgebühr in der Botschaft bar und in US-Dollar entrichtet werden muss.

Bitte beachten Sie desweiteren: Passersatzdokumente können grundsätzlich nur während der regulären Öffnungszeiten der Botschaft und nach Eingang der ggf. erforderlichen Genehmigung der innerdeutschen Passbehörden ausgestellt werden. Es können für jeden Antrag weitere Nachweise erforderlich werden.

  1. Bei Verlust: Prüfen Sie noch einmal alle möglichen Aufbewahrungsorte. Oft findet sich der Aufenthaltstitel wieder.
  2. Bei Verlust oder Diebstahl: Bitte gehen Sie zur simbabwischen Polizei und erstatten Sie dort eine Verlustanzeige, um ein ein ausgefülltes und gestempeltes „Lost or Stolen Property“- Formular zu erhalten.
  3. Bitte richten Sie eine Mail mit ihren persönlichen Daten an das Kontaktformular, um kurzfristig einen Termin zur Beantragung eines Wiedereinreisevisums zu erhalten.
  4. Sofern Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland haben, kontaktieren Sie diese und fragen nach der Möglichkeit der Erteilung einer „Vorabzustimmung zur Wiedereinreise“.
  5. Bitte kommen Sie pünktlich und mit vollständigen Unterlagen zu Ihrem Termin. Bitte richten Sie sich darauf ein, dass die Bearbeitung mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen kann. Die Erteilung des Wiedereinreisevisums ist von der Zustimmung der innerdeutschen Ausländerbehörde abhängig, auf deren Bearbeitungszeit die Botschaft keinen Einfluss hat.

  1. Bei Inhaftierung während der Öffnungszeiten, kontaktieren Sie uns bitte unter +263 242 308 665/6 oder über das Kontaktformular. Bei Inhaftierung außerhalb der Öffnungszeiten schicken Sie uns bitte eine SMS unter Angabe der vollständigen Personendaten des Inhaftierten (Name, Geburtsdatum und innerdeutsche Adresse) an (+263) 772 568 343 oder über das Kontaktformular.
  2. Wenn irgendwie möglich, senden Sie uns ein Foto des Passes und Personalausweises der inhaftierten Person mit. Dies erleichtert die weitere Bearbeitung.
  3. Wenn möglich, teilen Sie uns mit, wo die Person inhaftiert wurde und wohin sie gebracht wurde/wird.
  4. Wenn möglich, teilen Sie uns mit, ob wir weitere nahe Angehörige informieren sollen.
  5. Nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen hat eine im Ausland inhaftierte Person das Recht, zu verlangen, dass ihre Botschaft unmittelbar über die Inhaftierung informiert wird. Dies muss die inhaftierte Person ausdrücklich sagen. Das Übereinkommen heißt auf Englisch The Vienna Convention on Consular Relations.
  6. Die Botschaft wird versuchen, innerhalb kurzer Frist eine Besuchsgenehmigung zu erwirken. In der Praxis nimmt dies häufig längere Zeit in Anspruch.
  7. Die Botschaft hat eine Liste von Rechtsanwälten zusammengestellt, von der Sie ggf. jemanden mit der Wahrnehmung der rechtlichen Vertretung beauftragen können.
  8. Generelle Informationen zu konsularischen Unterstützungsmöglichkeiten bei Haftfällen Deutscher im Ausland hält das Auswärtige Amt bereit.

  1. Melden Sie Ihre Karte als gestohlen. Dies können Sie über die zentrale Nummer aus dem Ausland +49 116 116 veranlassen.
  2. Begeben Sie sich dann zur nächsten Polizeistation, um den Vorfall zu melden. Lassen Sie sich eine Kopie des Polizeiberichts („Lost or Stolen Property“) aushändigen, um später ggf. einen Nachweis für die Versicherung zu haben.
  3. Bei Geldverlust oder sonstigen finanziellen Schwierigkeiten in Simbabwe bieten z.B. World Remit, Western Union und Moneygram Möglichkeiten zur Geldüberweisung. Der Betrag kann vom Empfänger in der Regel unter Vorlage eines Passdokuments entgegengenommen werden. Diese Hinweise erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

  1. Die Entscheidung, ob eine Einreise gestattet wird oder nicht, unterliegt ausschließlich den hierfür zuständigen simbabwischen Einreisebehörden, auf deren Entscheidung die Botschaft keinen Einfluss nehmen kann.
  2. Unverbindliche Informationen publiziert das Auswärtige Amt in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu Simbabwe.
  3. Verbindliche Informationen können Sie bei den simbabwischen Vertretungen in Deutschland erfragen.

EU-Staatsangehörige ohne eigene konsularische Vertretung in Simbabwe können sich in Notfällen, z.B. bei Passverlust, an jedes in Simbabwe vertretene EU Mitgliedsland wenden, also auch an die deutsche Botschaft in Simbabwe.

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