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Beurkundungen und Beglaubigungen

Artikel
Diverse Stempel an einer Halterung
Beglaubigung© Photothek.de

Auch im Ausland benötigen Deutsche und Ausländer gelegentlich Beglaubigungen (von Unterschriften, Abschriften oder Ablichtungen) und Beurkundungen. Nicht immer können der ausländische Notar oder die ausländische Behörde helfen, z.B. wenn es um Erklärungen in Kindschaftssachen, Erb- oder auch Grundstücksangelegenheiten geht, die in Deutschland benötigt werden. Oft sind dann die deutschen Botschaften und Konsulate die richtigen Ansprechpartner.









Gesetzliche Grundlagen

Die deutschen Konsularbeamten sind gesetzlich berufen und ermächtigt, solche Rechtshandlungen für den deutschen Rechtskreis vorzunehmen. Konsularisch aufgenommene Urkunden stehen den von einem inländischen Notar aufgenommenen gleich (§§ 2 und 10 Abs. 2 des Konsulargesetzes ).
Die Gebühren richten sich ab dem 01.10.2021 nach dem Bundesgebührengesetz (BGebG), der Allgemeinen Gebührenverordnung (AGebV) sowie zusätzlich für das Auswärtige Amt nach einer besonderen Gebührenverordnung (AABGebV). Die ab 1.10.2021 gültigen Gebührensätze sind dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der AABGebV (Anlage 1) zu entnehmen, der neuen „Preisliste für konsularische Dienstleistungen.“

Unterschriftsbeglaubigung

Die Unterschriftsbeglaubigung ist die „einfachere“ Form. Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden. Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet nicht statt.

Einige Beispiele

Nicht möglich: Unterschriftsbeglaubigungen für Bankgeschäfte dürfen Auslandsvertretungen nicht vornehmen.

Eine Sonderregelung gilt nur für Sperrkonten „visumspflichtiger“ ausländischer Studierender. Hier können die Auslandsvertretungen weiter Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen vornehmen, wenn die Eröffnung eines Sperrkontos - unter Würdigung der örtlichen Gegebenheiten - die verlässlichste Möglichkeit für den Studierenden ist, seine finanzielle Situation nachzuweisen. Mehr dazu.

Was müssen Sie für eine Unterschriftsbeglaubigung mitbringen?

  • das zu unterzeichnende Dokument
  • bei Genehmigungserklärungen: auch den bereits geschlossenen Vertrag in Kopie oder Original
  • ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild
  • falls Sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen z. B. einer Firma, eines Mündels, etc. unterschreiben: Nachweis (im Original oder beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, die Firma / die Person zu vertreten
  • Gebühr - Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung richtet sich nach dem Zweck der Beglaubigung und kann zwischen 15 und 250 Euro variieren (zahlbar NUR in USD CASH).

Beglaubigung von Kopien

Bei der Beglaubigung von Kopien wird die Übereinstimmung mit dem Original bestätigt.

Für eine Kopiebeglaubigung bringen Sie bitte mit:

- die Originaldokumente

Gebühren:

Die Gebühr für die Beglaubigung einer Kopie beträgt je nach Wechselkurs umgerechnet 23,22 Euro (ca. 26 US $), zahlbar NUR in USD CASH. Die Gebühr ist für jedes Dokument einzeln zu begleichen.

Beurkundungen

Der Konsularbeamte beurkundet nur, soweit dies notwendig ist, d.h. wenn gesetzliche Beurkundungspflichten für den deutschen Rechtsverkehr vorliegen. Er tritt hierbei nicht in Konkurrenz zu den deutschen Notaren. Seine Beurkundungen sind ergänzende Dienstleistungen, die sonst nicht erbracht werden könnten. Konsularbeamte handeln nach pflichtgemäßem Ermessen; sie sind im Gegensatz zu einem Notar in Deutschland, der seine Urkundstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf, nicht zur Beurkundung verpflichtet.

Bitte beachten Sie: Nicht an jedem Ort der Welt gibt es deutsche Konsularbeamte, die jede gewünschte Beurkundung vornehmen können. Wer eine Beurkundung im Ausland durch deutsche Konsularbeamte wünscht, sollte rechtzeitig mit der Terminvereinbarung klären, ob ihm vor Ort tatsächlich geholfen werden kann.

Die Anschriften unserer Auslandsvertretungen finden Sie hier.


Weitere Informationen

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