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Hilfe für deutsche Staatsangehörige
Rettungsring, © colourbox.de
Jährlich unternehmen rund 50 Millionen Bundesbürger eine Auslandsreise. Nicht wenige dieser Touristen geraten im Ausland unverschuldet in Notsituationen, in denen sie die Hilfe deutscher Auslandsvertretungen in Anspruch nehmen müssen.
Obwohl sich im Zuge der Globalisierung die Grenzen von Raum und Zeit aufzulösen scheinen, bedeutet eine Urlaubsreise ins Ausland nach wie vor, dass man sich auch als Tourist in einen Lebensraum begibt, in dem andere kulturelle, soziale, politische und ökonomische Normen gelten. Indem man sich in den Rechtsraum eines anderen Staates begibt, unterwirft man sich dessen Normen.
Die Konsularbeamten der Auslandsvertretungen gewähren Deutschen im Ausland Rat und Beistand. Die Hilfsmöglichkeiten müssen sich allerdings am internationalen Recht und an den Gesetzen des jeweiligen ausländischen Staates orientieren. Daher können die Konsularbeamten in manchen Fällen nicht in dem Maße helfen, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte. Die Vertretungen können und dürfen die innerdeutschen Behörden nicht ersetzen; sie sind keine Filialen deutscher Reisebüros oder deutscher Banken. Sie können aber in Notfällen aufgrund ihrer ausgeprägten Orts- und Situationskenntnis Informationen und Ratschläge erteilen und auch selbst tätige Hilfe leisten, damit die Hilfesuchenden möglichst rasch in die Lage versetzt werden, sich aus ihrer Notlage zu befreien. In streng definierten Einzelfällen darf eine deutsche Auslandsvertretung auf der Grundlage des Konsulargesetzes (§ 5 KG) auch finanzielle Hilfestellung leisten. Die in Anspruch genommenen Leistungen sind in jedem Falle zurückzuzahlen. Unbezahlte Hotelrechnungen, Bußgelder oder offene Krankenhausrechnungen darf ein Konsularbeamter grundsätzlich nicht begleichen.
Was kann / darf eine Auslandsvertretung tun?
· Ihnen bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen,
· Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln,
· Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen (Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung,
Western Union Money Transfer) bzw. in Ländern, in denen diese Überweisungswege nicht vorhanden sind, auch eine Überweisung über die Auslandsvertretung ermöglichen,
· wenn alle eigenen Hilfsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden, Ihnen eine zurückzuzahlende Hilfe zur Rückkehr nach Deutschland gewähren,
· Ihnen bei Bedarf einen vertrauenswürdigen Anwalt, Arzt / Facharzt Dolmetscher / Übersetzer vor Ort benennen,
· im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung sicherstellen und Ihre
Angehörigen unterrichten,
· beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort behilflich sein.
Was eine Auslandsvertretung nicht tun kann / darf:
· Führerscheinersatzpapiere ausstellen,
· Ihre offenen Hotelschulden, Bußgelder, Krankenhauskosten bezahlen,
· Ihnen bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren,
· in laufende Gerichtsverfahren für Sie eingreifen oder örtlichen Behörden Weisungen erteilen,
· für Sie anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gerichten vertreten,
· als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden,
· die extrem hohen Kosten einer Such- und Rettungsaktion übernehmen,
· Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen.