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Beurkundung der Geburt eines Kindes im deutschen Geburtenregister

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Im Interesse in Simbabwe geborener Kinder deutscher Staatsangehöriger empfiehlt es sich, die Geburt des Kindes in einem deutschen Geburtenregister nachtragen zu lassen und so eine deutsche Geburtsurkunde zu erhalten.

Muss ich die Geburt meines Kindes registrieren?

Foto eines lachenden Babys
Foto eines lachenden Babys© www.colourbox.com

Eine Geburtsanzeige ist grundsätzlich freiwillig und es gibt keine Frist, sie kann jedoch bei ungeklärten Abstammungs- oder Namensfragen nötig sein.

Achtung Ausnahme:

Sie sind nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren? In diesem Fall, ist für Ihr Kind ein Antrag auf Beurkundung der Geburt notwendig, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Geburt des Kindes gestellt werden.. Mehr

Wie ist der Ablauf?

Die Geburtsanzeige kann über die nächste deutsche Auslandsvertretung eingereicht werden. Diese wird den Antrag an das Standesamt in Deutschland weiterleiten. Wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben oder hatten, ist das Standesamt am jetzigen oder letzten Wohnsitz auch für die Beurkundung der Geburt zuständig. Bestand nie ein Wohnsitz im Inland, wird der Antrag an das Standesamt I Berlin weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit dort kann derzeit leider bis zu 4 Jahre betragen kann.

Antrag einreichen

  • Sollte mit dem Antrag eine Namenserklärung verbunden werden, müssen beide Elternteile und Kinder ab 14 Jahren persönlich in der Auslandsvertretung vorsprechen.
  • Bringen Sie alle unten genannten Unterlagen im Original plus zwei einfachen Kopien mit.
  • Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen mit einer beglaubigten Übersetzung versehen sein; das Standesamt kann im Einzelfall jedoch auch Übersetzungen für englischsprachige Dokumente verlangen.
  • Simbabwische Urkunden werden von deutschen Standesämtern, die die Nachbeurkundung vornehmen, nur in legalisierter From akzeptiert.

    Eine Legalisation kann ausschließlich mit den Originaldokumenten bzw. beglaubigten Kopien (simbabwisches Standeamt) durchgeführt werden, insbes. ist unbedingt eine Vorbeglaubigung durch das simbabwische Außenministerium erforderlich. Nähere Informationen finden Sie bitte auf der Homepage der Botschaft unter der Adresse https://harare.diplo.de/zw-de/service/legalisation/1674174.

    Für die Vorbeglaubigung müssen Sie sich an das Ministry of Foreign Affars (ZIM) wenden, Abteilung „Legal and Consular Affairs“. Manchmal wenden sich Kunden fälschlicherweise an das „Ministry of Home Affairs“.

    Adresse des MoFa (Ministry of Foreign Affais):

    For any enquiry, Contact the Director for Legal and Consular:

    Pearl House, cnr 1st Street/Samora Machel Avenue , Harare

    Telephones: + 263-242-780878

    E mail: legalconsular@gmail.com

  • Datenschutzrechtliche Hinweise in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis zur Identität (Pass/ID Buch) beider Elternteile und ggf. des Kindes
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit beider Elternteile (z.B. Pässe, Staatsangehörigkeitsurkunden, Einbürgerungsurkunden)
  • Geburtsurkunde des Kindes (im Falle simbabwischer Urkunden bitte Hinweis Legalisation beachten)
  • Geburtsurkunden beider Elternteile (im Falle simbabwischer Urkunden bitte Hinweis Legalisation beachten)
  • ggf. Heiratsurkunde der Eltern (im Falle simbabwischer Urkunden bitte Hinweis Legalisation beachten)
  • Falls es vorherige Ehen gab: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des vorherigen Ehegatten (im Falle simbabwischer Urkunden bitte Hinweis Legalisation beachten)
  • Falls das Kind außerhalb der Ehe geboren wurde: Nachweis über den Familienstand der Mutter im Zeitpunkt der Geburt
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. Sorgeerklärung
  • ggf. Namensbescheinigung
  • Gebühr für die Beglaubigung der Unterschriften und Kopien

Im Einzelfall können auch weitere Urkunden erforderlich sein.

Weitere Gebühren der Standesämter

Die Gebühren der Standesämter unterscheiden sich je nach Bundesland. Das Standesamt I in Berlin wird voraussichtlich folgende Gebühren erheben:

Eintragung im Geburtenregister 80,- €, erhöht um 80,- € wenn ausländisches Recht zu beachten ist. Außerdem für eine Geburtsurkunde 12,- €, für jede weitere und gleichzeitig bestellte Ausfertigung der gleichen Urkunde 6,- €. Die Beurkundung erfolgt nur nach Vorkasse, die Antragsteller erhalten dafür nach Antragstellung eine entsprechende Benachrichtigung mit den erforderlichen Kontodaten.

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